Titel: FUSSBALL IN AHRENSBURG

 

FRAUENFUSSBALL

REGELN FÜR DIE 7er-FRAUENMANNSCHAFTEN!

 

1. Spielfeld :
Kleinfeld mit Normabmessungen, mind. 60 x 40 m oder halbes Großfeld, mit 2 x 5 m Toren an den Seitenlinien. Diese müssen so befestigt sein, dass ein Umstürzen in jedem Fall ausgeschlossen werden kann. Strafraum 11 m in das Spielfeld hinein und jeweils links und rechts vom Torpfosten, Torraum 3 m in das Spielfeld hinein und jeweils links und rechts vom Torpfosten, Strafstoßmarke 9 m.

2. Spielzeit : 2 x 30 Minuten, Halbzeitpause max.10 Minuten

3. Anzahl der Spielerinnen :
7 Spieler/innen incl. Torwart bilden die vollständige Mannschaft. Mit 5 Spielerinnen ist eine Mannschaft spielfähig.

4. Ein- / Auswechslungen :
Es kann beliebig ausgewechselt werden. Insgesamt können von jeder Mannschaft 14 Spieler/innen eingesetzt werden.
Ein- bzw. ausgewechselt wird bei Spielunterbrechung in Höhe der Mittellinie. Die einzuwechselnde Spielerin darf das Spielfeld erst betreten, wenn die auszuwechselnde Spielerin das Spielfeld verlassen hat.
Bei Wechselfehler (mehr als 7 Spielerinnen einer Mannschaft auf dem Spielfeld bzw. Wechsel während des laufenden Spiels, muss die schuldige Mannschaft 5 Minuten in Unterzahl spielen.

5. Ausrüstung :
Vollständige Spielkleidung nach Regelwerk (Regel 4 der Fußball-Regeln). Schienbeinschützer sind zwingend vorgeschrieben.

6. Spielregeln :
Es gelten die FIFA - Regeln für das Großfeld mit folgenden Einschränkungen :
- Abseits ist aufgehoben,
- alle Freistöße sind indirekt auszuführen,
- der Ball wird nicht eingeworfen, sondern eingerollt,
- Abstand von 5 m für Gegenspieler bei Anstoß, Eckstoß, Freistoß und beim Einrollen.

7. Besonderheit :
Berührt der Ball auf halbem Großfeld Pfosten oder Quergebälk des Großfeldtores, so ist diese Berührung als äußerer Einfluss zu werten. Das Spiel ist vom Schiedsrichter zu unterbrechen und mit SR-Ball an der Stelle fortzusetzen, an der die Ballberührung mit dem äußeren Einfluss erfolgte. Überschreitet der Ball nach der Berührung die Außenlinie, so wird das Spiel mit Einrollen fortgesetzt.

8. Pokalspiele :
Der Austragungsmodus der Pokalspiele wird während der jährlichen Informations-Tagung der Frauenmannschaften festgelegt. Dort erfolgt auch die Auslosung der ersten Pokalrunden.
Zur Durchführung der Pokalspiele:
Nach unentschiedenem Ausgang erfolgt sofort das Entscheidungsschießen vom 9 Meter - Punkt nach dem Regelwerk (Regel 14 der Fußball-Regeln), mit folgender Einschränkung: Es können je Mannschaft aus dem Kreis der 14 nur maximal 5 Schützen benannt werden, die in der gleichen Reihenfolge erneut antreten müssen, wenn nach der ersten Serie noch keine Entscheidung gefallen ist. Die in Frage kommenden Schützen müssen während der regulären Spielzeit mindestens einmal zum Einsatz gekommen sein. Verletzt sich während des Entscheidungsschießens ein Spieler oder muss aus anderen Gründen ausscheiden, so hat sich im Falle der Verlängerung des Entscheidungsschießens die gegnerische Mannschaft genau um den Spieler zu reduzieren, der in der Reihenfolge anzutreten hätte.

9. Entscheidungsspiele:
Gibt es bei Entscheidungsspielen zwischen zwei Mannschaften nach regulärer Spielzeit keinen Sieger, wird dieser sofort durch ein 9 Meter - Entscheidungsschießen ermittelt, nach der Regelung wie unter Pkt. 8.

10. Spielberechtigung:
Es sind nur Spielerinnen berechtigt, die eine Spielberechtigung für eine Frauenmannschaft besitzen.
Die Spielerinnen-Pässe sind vor jedem Spiel dem Schiedsrichter unaufgefordert vorzulegen, in der Reihenfolge wie auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt. Es sind nur Originalspielerinnenpässe gültig, keine Kopien .

11. Spielleitung:
Möglichst durch vom Verband zugelassene Schiedsrichter/innen, ansonsten gilt die SPO § 24, Ziffer 8.

12. Strafen:
Verwarnung mit gelber Karte. Platzverweis mit gelb/roter bzw. roter Karte. Die betroffene Mannschaft hat bei Platzverweis in Unterzahl weiter zu spielen.

13. Hallenturniere:
Sind von den Vereinen bzw. durch diese beauftragte Personen selbst zu organisieren. Die Austragung hat nach den gültigen Hallenrichtlinien des BFV zu erfolgen. Die für die Spielklassen zuständigen Spielleiter des BFV haben die Veranstalter der Hallenturniere zu unterstützen.