FRAUENFUSSBALL
REGELN FÜR DIE 7er-FRAUENMANNSCHAFTEN!
1. Spielfeld : 
Kleinfeld mit Normabmessungen, mind. 60 x 40 m oder halbes
Großfeld, mit 2 x 5 m Toren an den Seitenlinien. Diese müssen so befestigt
sein, dass ein Umstürzen in jedem Fall ausgeschlossen werden kann. Strafraum 11
m in das Spielfeld hinein und jeweils links und rechts vom Torpfosten, Torraum
3 m in das Spielfeld hinein und jeweils links und rechts vom Torpfosten,
Strafstoßmarke 9 m. 
2. Spielzeit : 2 x 30 Minuten, Halbzeitpause max.10
Minuten 
3. Anzahl der Spielerinnen : 
7 Spieler/innen incl. Torwart bilden die vollständige
Mannschaft. Mit 5 Spielerinnen ist eine Mannschaft spielfähig. 
4. Ein- / Auswechslungen : 
Es kann beliebig ausgewechselt werden. Insgesamt können
von jeder Mannschaft 14 Spieler/innen eingesetzt werden. 
Ein- bzw. ausgewechselt wird bei Spielunterbrechung in
Höhe der Mittellinie. Die einzuwechselnde Spielerin darf das Spielfeld erst
betreten, wenn die auszuwechselnde Spielerin das Spielfeld verlassen hat. 
Bei Wechselfehler (mehr als 7 Spielerinnen einer
Mannschaft auf dem Spielfeld bzw. Wechsel während des laufenden Spiels, muss
die schuldige Mannschaft 5 Minuten in Unterzahl spielen. 
5. Ausrüstung : 
Vollständige Spielkleidung nach Regelwerk (Regel 4 der
Fußball-Regeln). Schienbeinschützer sind zwingend vorgeschrieben. 
6. Spielregeln : 
Es gelten die FIFA - Regeln für das Großfeld mit folgenden
Einschränkungen : 
- Abseits ist aufgehoben, 
- alle Freistöße sind indirekt auszuführen, 
- der Ball wird nicht eingeworfen, sondern eingerollt, 
- Abstand von 5 m für Gegenspieler bei Anstoß, Eckstoß,
Freistoß und beim Einrollen. 
7. Besonderheit : 
Berührt der Ball auf halbem Großfeld Pfosten oder
Quergebälk des Großfeldtores, so ist diese Berührung als äußerer Einfluss zu
werten. Das Spiel ist vom Schiedsrichter zu unterbrechen und mit SR-Ball an der
Stelle fortzusetzen, an der die Ballberührung mit dem äußeren Einfluss
erfolgte. Überschreitet der Ball nach der Berührung die Außenlinie, so wird das
Spiel mit Einrollen fortgesetzt. 
8. Pokalspiele : 
Der Austragungsmodus der Pokalspiele wird während der
jährlichen Informations-Tagung der Frauenmannschaften festgelegt. Dort erfolgt
auch die Auslosung der ersten Pokalrunden. 
Zur Durchführung der Pokalspiele: 
Nach unentschiedenem Ausgang erfolgt sofort das
Entscheidungsschießen vom 9 Meter - Punkt nach dem Regelwerk (Regel 14 der
Fußball-Regeln), mit folgender Einschränkung: Es können je Mannschaft aus dem
Kreis der 14 nur maximal 5 Schützen benannt werden, die in der gleichen
Reihenfolge erneut antreten müssen, wenn nach der ersten Serie noch keine
Entscheidung gefallen ist. Die in Frage kommenden Schützen müssen während der
regulären Spielzeit mindestens einmal zum Einsatz gekommen sein. Verletzt sich
während des Entscheidungsschießens ein Spieler oder muss aus anderen Gründen
ausscheiden, so hat sich im Falle der Verlängerung des Entscheidungsschießens
die gegnerische Mannschaft genau um den Spieler zu reduzieren, der in der
Reihenfolge anzutreten hätte. 
9. Entscheidungsspiele: 
Gibt es bei Entscheidungsspielen zwischen zwei Mannschaften
nach regulärer Spielzeit keinen Sieger, wird dieser sofort durch ein 9 Meter -
Entscheidungsschießen ermittelt, nach der Regelung wie unter Pkt. 8. 
10. Spielberechtigung: 
Es sind nur Spielerinnen berechtigt, die eine
Spielberechtigung für eine Frauenmannschaft besitzen. 
Die Spielerinnen-Pässe sind vor jedem Spiel dem
Schiedsrichter unaufgefordert vorzulegen, in der Reihenfolge wie auf dem
Spielberichtsbogen aufgeführt. Es sind nur Originalspielerinnenpässe gültig,
keine Kopien . 
11. Spielleitung: 
Möglichst durch vom Verband zugelassene
Schiedsrichter/innen, ansonsten gilt die SPO § 24, Ziffer 8. 
12. Strafen: 
Verwarnung mit gelber Karte. Platzverweis mit gelb/roter
bzw. roter Karte. Die betroffene Mannschaft hat bei Platzverweis in Unterzahl
weiter zu spielen. 
13. Hallenturniere: 
Sind von den Vereinen bzw. durch diese beauftragte
Personen selbst zu organisieren. Die Austragung hat nach den gültigen
Hallenrichtlinien des BFV zu erfolgen. Die für die Spielklassen zuständigen
Spielleiter des BFV haben die Veranstalter der Hallenturniere zu unterstützen.