Das Saarland war bis 1956 eigenständiges Mitglied und kehrte dann in den DFB zurück (der 1. FC Saarbrücken nahm 1955/56 für das Saarland am ersten Europapokal teil). Der Fußballverband der Deutschen Demokratischen Republik war von 1954 bis zu seiner Auflösung am 20. November 1990 Mitglied der UEFA. Noch vor der Wiedervereinigung zog sich die DDR-Nationalmannschaft aus sämtlichen UEFA- und FIFA-Veranstaltungen zurück, und machte den Gruppengegner BRD in der Qualifikation zur Europameisterschaft 1992 damit kampflos zum Gruppensieger. Das letzte Spiel einer DDR-Nationalmannschaft fand am 12. September 1990 in Brüssel statt. Gastgeber Belgien verlor mit 0:2. Letztmalig qualifizierten sich 1991/1992 Vereine über Startplätze der DDR zum UEFA-Cup, gemäß der Fünfjahreswertung von 1989/1990. Da die Tschechoslowakei sich im Zuge der Reformen des Ostblocks zum Jahreswechsel 1992/93 in Tschechien und Slowakei aufgespaltet hatte, existiert auch keine gemeinsame Nationalmannschaft mehr. Die beiden neuen Staaten besitzen seit 1994 eigene Verbände. Die Mannschaft der Tschechoslowakei begann 1992 noch die Qualifikationsrunde zur WM'94, die letzten Spiele der erfolglosen Qualifikation wurden 1993 als Auswahl der Tschechen und Slowaken bestritten. Der zum Vereinigten Königreich gehörende Stadtstaat Gibraltar bemüht sich seit Jahren um eine Anerkennung durch die UEFA. Erklärtes Ziel ist ein eigener Startplatz für den nationalen Pokalsieger; analog zu Liechtenstein. Vom 8. Dezember 2006 bis 27. Januar 2007 war das britische Überseegebiet vorläufiges Mitglied, bis der Aufnahmeantrag endgültig abgelehnt wurde.
Mögliche Beitrittskandidaten Gibraltar hat nach wie vor Interesse an einer Aufnahme in die UEFA. Ebenso versucht Grönland, Mitglied der UEFA zu werden (siehe Hauptartikel: Grönländische Fußballnationalmannschaft). Bis dato scheiterten Bewerbungen daran, dass auf Grönland kein Naturrasenplatz existiert. Allerdings wurde vor ein paar Jahren der Passus gestrichen, der die Existenz eines Naturrasenplatzes erfordert. Der kurdische nationale Fußballverband hat sein Interesse an einem UEFA-Beitritt bekundet, aber wenig Aussichten auf Erfolg: Zum einen ist die Autonome Region Kurdistan bisher nicht als Nation durch die UNO anerkannt, zum zweiten liegt das Staatsgebiet nicht in Europa. Damit sind beide Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft nach Artikel 5 Abs. 1 der UEFA-Statuten nicht erfüllt. Allerdings sehen die Statuten Ausnahmemöglichkeiten ausdrücklich vor. Artikel 5 Abs. 2 erlaubt es einem von der UNO anerkannten Staat außerhalb Europas, der UEFA beizutreten, wenn er nicht schon Mitglied eines anderen Kontinentalverbandes ist. Auf diesem Weg hat Israel seine Aufnahme in die UEFA erreicht. Für die Verbände von Schottland, England, Nordirland, Wales und die Färöer wurde Artikel 5 außer Kraft gesetzt. (Artikel 69 Abs. 1). Der UEFA-Kongress hat die Möglichkeit, weitere Ausnahmen zuzulassen, falls ein entsprechender Antrag von mindestens 2/3 der Mitgliedsverbände unterstützt wird. Der Vatikanstaat hat zwar eine eigene Fußball-Liga und sogar eine Nationalmannschaft, sieht aber von einem Beitritt zu FIFA und UEFA ab, da es kaum genügend Spieler mit vatikanischer Nationalität gibt, um regelmäßig an Turnieren teilnehmen zu können. Außerdem gibt es im gesamten Staatsgebiet keinen einzigen Fußballplatz. Der Kosovo, dem bisher aber auch die UNO-Anerkennung fehlt, stellte einen Antrag auf eine Aufnahme in den Fußballverband. Verhandlungen über den Beitritt in die UEFA und der FIFA wurden geführt. Jedoch führten diese zu keinem Ergebnis und der Antrag wurde abgelehnt.
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Harald Müller
Fussball in Ahrensburg
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Last Update: 25.09.2022 19:27:40